Wirtschaftliche Berechtigung (nach GwV-ESBK & AGB Punkt 20, e.)
Gemäss Geldwäschereigesetz und Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (Art. 3 GwV-ESBK) müssen die Spielbanken abklären, wem die Vermögenswerte gehören, die beim Spielen bei einem Online-Casino einbezahlt, eingesetzt und gewonnen werden. Durch aktives Anklicken der Checkbox bestätigen Sie, dass Sie wirtschaftlich berechtigt sind (vorsätzlich falsche Angaben sind nach Art. 251 StGB strafbar).